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Förderzwecke

Ausbildungsförderung

Ursprünglich einziger und noch immer vorrangiger Stiftungszweck der Daniel-Theysohn-Stiftung ist:

Die Förderung der schulischen und beruflichen Ausbildung (einschl. Hochschulstudium) von begabten, bedürftigen oder sonst förderungswürdigen Jugendlichen beiderlei Geschlechts unbeschadet der Religion, des Standes und der politischen Ausrichtung der Jugendlichen und deren Eltern aus den südwestpfälzischen Gemeinden Ludwigswinkel, Fischbach, Waldfischbach-Burgalben, Heltersberg, Schmalenberg und Geiselberg.

Die nachfolgenden Zahlen belegen eindrucksvoll, in welch hohem Maße die Zuwendungen der Stiftung dazu beigetragen haben, die schulische und berufliche Entwicklung der Jugendlichen in den geförderten Gemeinden zu steigern und damit letztendlich deren Chancen auf dem Arbeitsmarkt zu erhöhen.

Von 1971 bis 2023 wurde für diesen Förderzweck die Gesamtsumme von rund 23,4 Millionen Euro verausgabt. Davon 2023 die Summe von rund 554.090 Euro.

Im Jahr 2023 kam die Ausbildungsförderung insgesamt 405 Personen zugute, davon aus:

Fischbach 51 Jugendliche
Ludwigswinkel 37 Jugendliche
Waldfischbach-Burgalben 170 Jugendliche
Heltersberg 82 Jugendliche
Schmalenberg 37 Jugendliche
Geiselberg 28 Jugendliche

Die Förderungsbeihilfe betrug bisher pro Monat und Person 120 Euro. Ab 01.01.2019 werden Mehraufwendungen, die in der Ausbildung entstehen, gefördert. Darüber hinaus sind in den Förderungen für Sport und Heimatpflege erhebliche Beträge enthalten, die gleichzeitig der Ausbildung Jugendlicher mittelbar dienen.

Weitere Förderzwecke

Weiterer Stiftungszweck, sofern Mittel vorhanden sind, ist die Förderung

  • des Umweltschutzes,
  • des Naturschutzes und der Landschaftspflege,
  • des Tierschutzes,
  • des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege,
  • des Sports
  • der Heimatpflege und Heimatkunde

auf dem Gebiet der Pfalz, mit größtmöglichem Vorrang des ehemaligen Landkreises Pirmasens.

Diese abschließend genannten Förderzwecke werden verwirklicht durch

  1. eigene Fördermaßnahmen
  2. die Beschaffung und Weitergabe von Mitteln an Dritte.

Bis einschließlich 2023 (Bewilligungen aus Gewinn 2022) wurden für diese Förderzwecke Bewilligungen in der Gesamthöhe von rund 67,1 Millionen Euro ausgesprochen. Davon entfallen auf:

Umwelt-, Naturschutz, Landschaftspflege 11,4 Mio. Euro
Tierschutz 3,0 Mio. Euro
Denkmalschutz/Denkmalpflege 5,9 Mio. Euro
Sport 23,3 Mio. Euro
Heimatpflege/Heimatkunde 23,5 Mio. Euro

Betrachtet man nur 2023 ergibt sich folgende Grafik:

Beispiele für konkrete Fördermaßnahmen

Umweltschutz - Naturschutz - Landschaftspflege

  • Erstellung und Umsetzung von Gewässerpflegekonzepten
  • Grunderwerb zur Anlage von Biotopen und Schutzbereichen
  • Anschaffung von Geräten zur Durchführung von Schutzmaßnahmen
  • Erstellung von Gutachten im Umweltschutzbereich
  • Anlage von Streuobstwiesen, Obstlehrgarten oder Lehrpfade
  • Anschaffung von Kelteranlagen
  • Erneuerung von Uferzonen und Dammbauten bei Gewässern
  • Renaturierung von Bachläufen

Tierschutz

  • Operative Förderung mittels Wettbewerb
  • Unterstützung von Tierschutzvereinen
  • Bau und Erweiterung von Tierheimen
  • Bau und Ausbringung von Nistkästen
  • Durchführung von Hegemaßnahmen

Denkmalschutz - Denkmalpflege

Erhaltung und Restaurierung von denkmalgeschützten:

  • Burgen und Türmen,
  • Kirchengebäude und -einrichtungen,
  • Feldkreuzen, Heiligenfiguren und Deckengemälden,
  • sonstigen Gebäuden und Gegenständen.

Sport

Bau, Anschaffung und Ausstattung von:

  • Spielfeldern für alle Sportarten,
  • Vereinsheimen (ideeller Teil),
  • Flutlichtanlagen,
  • Trainingsgeräten,
  • Platzpflegegeräten.

Heimatpflege und Heimatkunde

  • Bau von Dorfgemeinschaftshäusern
  • Einrichtung und Gestaltung von Ortsmittelpunkten, Dorf- und Brunnenplätzen,
  • Einrichtung von Gruppen- oder Jugendräumen
  • Erneuerung von historischen Objekten, wie Mühlräder, Waage-Häuschen usw.
  • Herausgabe von Büchern und Tonträgern
  • Anschaffung von Theater- oder Bühnenausstattung, Konzertmuscheln, Musikinstrumenten und Chorbekleidung

Beispiele für nicht förderfähige Maßnahmen

Nicht gefördert werden unter anderem

  • Öffentliche Einrichtungen, die als Betrieb gewerblicher Art einzuordnen sind
  • Gewerbliche Bereiche
  • Projekte, Maßnahmen oder Aufwendungen, die zu den Pflichtaufgaben der Antragsteller oder den allgemeinen Betriebsausgaben zugeordnet werden können
  • Jubiläumsschriften, Vereinsnachrichten usw.
  • Veranstaltungen, Turniere, Schulungen usw.
  • Bau von Kindergärten incl. angegliederten Spielplätzen
  • Maßnahmen, die nicht dem Kernbereich eines Förderzweckes dienen