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Zustiftung und Spenden

Allgemein

Die Daniel-Theysohn-Stiftung erwirtschaftet grundsätzlich die Mittel für ihre Arbeit aus dem Stiftungskapital, das die Stifter ihr hinterlassen haben.

Mit den Erträgen aus dem Stiftungskapital hat sie seit Beginn der Förderung die Ausbildung von tausenden Jugendlichen unterstützt und darüber hinaus die Entwicklung des Umweltschutzes, des Naturschutzes und der Landschaftspflege, des Tierschutzes, des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege, des Sports sowie der Heimatpflege und der Heimatkunde innerhalb ihres Fördergebietes positiv beeinflusst.

Sie unterstützt zur Verwirklichung der gemeinnützigen Zwecke einerseits die guten Ideen anderer, agiert aber darüber hinaus mit eigenen, innovativen Projekten.

Dass die Arbeit und das Wirken der Daniel-Theysohn-Stiftung in der Öffentlichkeit wahrgenommen und positiv bewertet werden, stellen wir immer wieder dadurch fest, dass uns Mitbürgerinnen und Mitbürger Angebote für Zuwendungen machen.

Auch Sie können unsere Stiftungsarbeit und unsere Förderzwecke unterstützen und haben dazu verschiedene Möglichkeiten.

Durch eine Zustiftung

Mit einer sogenannten „Zustiftung“ geben Sie ihre Zuwendung in das Stiftungskapital, von dem ausschließlich die Erträge für die in der Satzung genannten Förderzwecke verwendet werden. Damit leisten Sie einen Beitrag für die langfristige Stärkung unserer Stiftungsarbeit.

Mit einer Spende

Mit einer Spende unterstützen Sie unmittelbar und zeitnah einen der in unserer Satzung aufgeführten Förderzwecke


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